Die Einzelfirma Ostwärts-Reisen (im Folgenden: Ostwärts-Reisen) veranstaltet Reisen kleinerer Gruppen nach Georgien, Japan, Aserbaidschan, Armenien, Russland und in die Mongolei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung für eine Reise muss online über ein Anmeldeformular, schriftlich oder per Fax erfolgen. Hiermit bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und akzeptiert damit auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostwärts-Reisen.
Zustande kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung durch Ostwärts-Reisen. Bis dahin ist der Kunde an die Anmeldung gebunden.
Bei einer Anmeldung für mehrere Personen haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der Reiseteilnehmer den Reisesicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Vertragssumme. 20 Prozent davon sind innerhalb von sieben Tagen als Anzahlung fällig. Bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn muss der Restbetrag bei Ostwärts-Reisen eingegangen sein. Die Reisepapiere werden frühestens 28 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang versandt.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Die Leistungsverpflichtung von Ostwärts-Reisen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog, den Programmen auf der Website von Ostwärts-Reisen oder einem individuellen Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
Bei der Anreise und der Rückreise kann es vereinzelt zu terminlichen Veränderungen von ein bis drei Tagen kommen. In diesem Falle werden wir Sie davon umgehend in Kenntnis setzen. Sollte wegen Flugplanänderungen eine Umbuchung auf eine teurere Fluggesellschaft nötig werden, muss der Reisepreis entsprechend angehoben werden, wovon wir Sie ebenfalls umgehend in Kenntnis setzen werden. Dies gilt gleichermaßen für eine Erhöhung bzw. Neuerhebung von Visa- oder anderen Gebühren.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei von fremden Leistungsträgern im Zielgebiet erbrachten Leistungen kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich Ostwärts-Reisen bestimmte Änderungen des Reiseablaufs auch nach Vertragsschluss und während der Reise vor.
Eine etwaige Preiserhöhung muss dem Kunden unter Angabe konkreter Gründe spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich dargelegt und berechnet werden.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich per E-Mail, per Post oder per Fax von der Reise zurücktreten. Der Rücktretende hat jedoch eine Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren:
10 Prozent bis inkl. 60. Tag vor Reisebeginn
20 Prozent bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn
40 Prozent bis inkl. 20. Tag vor Reisebeginn
60 Prozent bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn
80 Prozent ab 9. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt
Es gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Ostwärts-Reisen.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis der Rechnung. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Umbuchungen sind nur als Rücktritt vom Reisevertrag nach obiger Gebührentabelle und nachfolgende Neuanmeldung möglich.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ostwärts-Reisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann Ostwärts-Reisen eine Entschädigung gemäß der dargelegten Rücktrittsgebühren verlangen.
Ostwärts-Reisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Ostwärts-Reisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so wird der Kunde spätestens 30 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis gesetzt.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Ostwärts-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist – soweit kein schuldhaftes Verhalten vorliegt – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Für alle gegen Ostwärts-Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen, haftet Ostwärts-Reisen bei Sachschäden bis zu einer Summe von 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
Ostwärts-Reisen haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (Flüge, Bahnfahrten, Schiffspassagen, von privaten Dritten im Zielgebiet angebotene Reittouren, Führungen etc.). Da Ostwärts-Reisen die Flug- und Fahrpläne nicht beeinflussen kann, wird keine Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen übernommen. Ostwärts-Reisen haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Es besteht auch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl, bei Reit- oder Fahrradunfällen. Auch für von Ostwärts-Reisen beantragte und evtl. nicht erteilte Visa wird keine Haftung übernommen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei etwaigen Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind sofort per Telefon, per E-Mail oder per Fax Herrn Falk Schäfer mitzuteilen. Hier müssen die Mängel konkret beschrieben und Abhilfe gefordert werden. Kommt der Kunde oder die Reisegruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen entsprechende Ansprüche nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind zur Anerkennung etwaiger Ansprüche nicht berechtigt.
Soweit Ostwärts-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reiseteilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Will ein Reiseteilnehmer den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, muss eine angemessene Frist gesetzt worden sein, innerhalb der sich Ostwärts-Reisen für eine Mängelbeseitigung einsetzen kann.
8. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Ostwärts-Reisen geltend zu machen. Dies kann durch den Reiseteilnehmer selbst auch über den Reisemittler erfolgen, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat.
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Gerichtsstand
Der Kunde kann Ostwärts Reisen nur an deren Sitz in Berlin verklagen.
10. Landesspezifisches
Ostwärts-Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Qualität der Unterkünfte in der Mongolei und in Sibirien nicht mit mitteleuropäischen Standards vergleichbar sind. Gleiches gilt für die Infrastruktur an Straßen und Wegen.
11. Empfohlene Versicherungen
Ostwärts-Reisen empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Deckung der Rückführungskosten.